Eines der zentralen umweltpolitischen Themen, welches in den letzten Jahren kontrovers diskutiert wurde, ist die Belastung der Luft mit so genanntem Feinstaub. Zu diesen unter anderem durch Verbrennungsprozesse emittierten Schwebestäuben werden laut amtlicher Definition die Partikel gezählt, „die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 10 µm eine Abscheidewirksamkeit von 50 % hat.“ (vgl. BMU, 2005, S. 2).
Umfassende Studien ergaben eindeutige Assoziationen zwischen verschiedenen Gesundheitsfaktoren (Gesamtmortalität, Mortalität durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen, bei Lungenkrebs zeichnet sich ebenfalls ein Zusammenhang ab) und der Feinstaubkonzentration in der Atemluft. Zeitreihenuntersuchungen zeigten ebenfalls signifikante Assoziationen zwischen der Partikelexposition einerseits und der Mortalität und der Morbidität der Bevölkerung andererseits. (vgl. Lahl, 2006, S.8).
Bei den im Zusammenhang mit der Verbrennung biogener Festbrennstoffe entstehenden Feinstaubpartikeln lässt sich zwischen Produkten vollständiger und unvollständiger Verbrennung unterscheiden. „Partikel aus vollständiger Verbrennung bestehen aus Aschebestandteilen (z.B. CaO, Al2
O3, SiO2, KCl, Nitrate) sowie Fremdstoffen (Sand, Erde, Schwermetalle). Partikel aus unvollständiger Verbrennung bestehen zum einen aus C-haltigen Zersetzungsprodukten, meist als Folge eines schlechten Ausbrandes, und zum anderen aus C-haltigen Syntheseprodukten, z.B. Ruß. Rußbildung wird wie schlechter Ausbrand durch zu geringe Luftzufuhr bzw. schlechte Durchmischung der Luft mit den Rauchgasen und zu geringe Temperaturen z.B. während der Entzündungsphase begünstigt.“ (FNR, 2006,S.104) Bei Holzfeuerungen liegen nach neuesten Erkenntnissen gerade hier die wesentlichen Unterschiede für eine gesundheitliche Bewertung. So sind gerade die unvollständig verbrannten Partikel durch ihre PAK-Fracht in ähnlicher Weise toxisch wie Dieselrußpartikel. Partikel aus vollständiger Verbrennung hingegen weisen hingegen nur ein Fünftel der Toxizität auf. (vgl. Nussbaumer in Denzler, 2006)
Bei neueren Systemen beziehen sich Messungen nicht auf die Anbrandphase, bei der auch hier heterogene Bedingungen zu einer starken Feinstaubentstehung führen. Insgesamt lässt sich daher auch eine „aufgeklärte“ Feuerung nennen, z.B. dass schnell hohe Temperaturen im Feuerraum erreicht werden, auf optimale Luftbedingungen entsprechend der Anlagenauslegung, eine angemessene Dimensionierung der Anlage incl. Pufferspeicher (zur Vermeidung von emissionsintensiven Niedriglastzuständen) und eine kontinuierlich Wartung nennen (vgl. LfU, 2006). Auch ist darauf zu achten, immer entsprechend §3 Abs. 3 der 1. BimSchV lufttrockenes, naturbelassenes Holz zu nutzen, da auch ein höherer Feuchtigkeitsgehalt durch das zusätzlich zu verdampfende Wasser zu weniger optimalen Oxidationsbedingungen und damit zu erhöhter Feinstaubentstehung führt.
Spätestens seit der Verabschiedung der EG-Richtlinie 1999/30/EG über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität und deren Umsetzung in nationale Gesetzgebung durch die 7. Novelle des BimSchG sowie der 22. und 33. BimSchV zeigt sich der Konflikt der zwischen der verstärkten Nutzung biogener Festbrennstoffe in Kleinanlagen einerseits und der Luftreinhaltung andererseits. So wurden folgende Maßgaben definiert: